Hirschlen


Das Hirschlenareal umfasst inklusive Seeanteil 6 Hektaren. Diese Liegenschaft, welche früher dem Kloster Einsiedeln gehörte, wurde von der Kistler-Genossame 1847 käuflich erworben und landwirtschaftlich genutzt. Zur Selbstversorgung wurden Pflanzteile abgegeben, vor allem während der beiden Weltkriege diente die Hirschlen als Pflanzland. Seit 1966 werden ab den «Hirschlenländern» keine Pflanzteile mehr abgegeben. Dagegen wurde in der unteren Hirschlen ein Vertrag zu einer Kiesausbeutung abgeschlossen. 1970 erfolgte die Bewilligung für eine Tiefbaggerung. Die Kiesausbeutung ist längst abgeschlossen, entstanden ist ein wichtiges Grundwasserreservoir, der Hirschlensee. Das ganze Areal liegt in der Grundwasserschutzzone, unterliegt einer Hausordnung und ist für alle Benutzer ein höchst schützenswerter Erholungsraum. Eigenverantwortung ist gefragt! Das Gebiet der oberen Hirschlen ist ebenfalls Grundwasserschutzzone. Auf diesem Areal nahm die Allgemeine Genossame Reichenburg (AGR) im Jahre 1980 das Grundwasserpumpwerk «obere Hirschlen» in Betrieb.

 

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Gemäss einer Vereinbarung zwischen der Fischerzunft Reichenburg und der Kistler-Genossame Reichenburg wird den Genossenbürgern der KGR die Hälfte der Patentkosten (exklusive Plauschfischen) rückerstattet. Dazu muss der untenstehende Antrag ausgefüllt werden.

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Antrag Rückerstattung Patentkosten
Antrag_Rückersttatung Patentkosten.pdf
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